Geschäftsbedingungen AstlPR
Basierend auf den Empfehlungen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur AstlPR gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur AstlPR ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluß
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige PR-Beratungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur AstlPR sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei der Agentur AstlPR gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur AstlPR als angenommen, sofern die Agentur AstlPR nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags - zu erkennen gibt, daß sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur AstlPR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur AstlPR ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen der Agentur AstlPR, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur AstlPR. Alle der Agentur AstlPR erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Agentur AstlPR sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur AstlPR den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
Für alle Arbeiten der Agentur AstlPR, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur AstlPR eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeit keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u.dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen "Honorarrichtlinien für Public Relations-Berater-/Agenturen".
4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur AstlPR ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur AstlPR nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur Astl PR, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur AstlPR; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur AstlPR auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Agentur AstlPR und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte, Texte, konkrete PR-Maßnahmen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur AstlPR. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur AstlPR darf der Kunde die Leistungen der Agentur AstlPR nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrags nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur AstlPR durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur AstlPR, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur AstlPR erforderlich. Dafür steht der Agentur AstlPR und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die konkrete Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den zur betreffenden Zeit empfohlenen, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen "Honorarrichtlinien für Public Relations-Berater-/Agenturen".
7. Kennzeichnung
Die Agentur AstlPR ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur AstlPR und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchgeführten PR-Leistungen der Agentur AstlPR sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur AstlPR veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
9. Termine
Die Agentur AstlPR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der Agentur AstlPR eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur AstlPR. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur AstlPR - entbinden die Agentur AstlPR jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10. Zahlung
Rechnungen der Agentur AstlPR sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur AstlPR.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur AstlPR schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur AstlPR zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur AstlPR beruhen.
12. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur AstlPR vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur AstlPR vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung der Agentur AstlPR für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die Agentur AstlPR nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, daß wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme die Agentur AstlPR selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur AstlPR schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur AstlPR somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur AstlPR daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrags sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur AstlPR.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur AstlPR und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur AstlPR örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur AstlPR ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

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